Das für den Eigentümer unzumutbare Wohnungsrecht
Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer getötet hat, muss das Wohnungsrecht nicht aufgeben, darf es unter Umständen aber nicht mehr[…]
Weiterlesen…Denn es geht um Ihr Recht.
Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer getötet hat, muss das Wohnungsrecht nicht aufgeben, darf es unter Umständen aber nicht mehr[…]
Weiterlesen…Der Kauf eines neuen Wohnmobil durch den zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann verpflichtet auch die erbende Ehefrau. Daher schuldet die erbende Ehefrau dem Verkäufer[…]
Weiterlesen…Der oftmals in Mahnschreiben zu findende Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA kann unzulässig sein. In dem hier[…]
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