Facebook ist vererbbar.
Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar. Wie der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt hat, geht der Vertrag über ein[…]
Weiterlesen…Denn es geht um Ihr Recht.
Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar. Wie der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt hat, geht der Vertrag über ein[…]
Weiterlesen…Eltern haben nach Ansicht des Berliner Kammergerichts kein Recht, auf den Facebook-Account ihres verstorbenen minderjährigen Kindes zuzugreifen. Das Kammergericht hat in zweiter[…]
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