Die Vollzeit-Bildungsmaßnahme – und die Fahrtkosten
Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 8[…]
Weiterlesen…Denn es geht um Ihr Recht.
Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 8[…]
Weiterlesen…Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, sind nach § 9 Abs. 6 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als[…]
Weiterlesen…Die gesetzlichen Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten sind verfassungsgemäß. Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich[…]
Weiterlesen…Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte einschränkt, ist nach Ansicht des[…]
Weiterlesen…Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG kann nur von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, dem[…]
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