Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar. Wie der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt hat, geht der Vertrag über ein[…]
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Denn es geht um Ihr Recht.
Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar. Wie der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt hat, geht der Vertrag über ein[…]
Weiterlesen…Eltern haben nach Ansicht des Berliner Kammergerichts kein Recht, auf den Facebook-Account ihres verstorbenen minderjährigen Kindes zuzugreifen. Das Kammergericht hat in zweiter[…]
Weiterlesen…Der Kauf eines neuen Wohnmobil durch den zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann verpflichtet auch die erbende Ehefrau. Daher schuldet die erbende Ehefrau dem Verkäufer[…]
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