Facebook ist vererbbar.
Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar. Wie der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt hat, geht der Vertrag über ein[…]
Weiterlesen…Denn es geht um Ihr Recht.
Aktuelle Informationen aus dem Erbrecht
Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar. Wie der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt hat, geht der Vertrag über ein[…]
Weiterlesen…Eltern haben nach Ansicht des Berliner Kammergerichts kein Recht, auf den Facebook-Account ihres verstorbenen minderjährigen Kindes zuzugreifen. Das Kammergericht hat in zweiter[…]
Weiterlesen…Der Kauf eines neuen Wohnmobil durch den zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann verpflichtet auch die erbende Ehefrau. Daher schuldet die erbende Ehefrau dem Verkäufer[…]
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