RechtsBote
Verwaltungsgericht und Finanzgericht Köln

Das auf dem Social Media-Portal verletzte Persönlichkeitsrecht – und der Auskunftsanspruch des Verletzten

Die Betreiberin einer „Social Media“-Plattform ist verpflichtet, über den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer eines Nutzers Auskunft zu erteilen, wenn durch den Inhalt des Nutzer-Accounts eine strafrechtlich relevante Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfolgt.

Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische …

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