Die Mietpreisbremse ist seit 2015 ein rechtlicher Schutzmechanismus für Mieter in bestimmten Regionen Deutschlands, der überhöhte Mieten in stark nachgefragten Regionen begrenzen soll. So viel zur Theorie. In der Realität sieht es leider immer noch anders aus und Vermieter halten sich nicht immer an diese Regelung.
Doch wie können Mieter sicherstellen, dass ihre Miete diesen Vorgaben entspricht und sie nicht zu viel bezahlen? Hier kommt der Auskunftsanspruch gegenüber Vermietern ins Spiel. Mieter haben, Dank des eines Urteils des Bundesgerichtshof aus diesem Jahr, jetzt auch deutlich mehr Zeit wichtige Informationen zu sammeln.
Mieterfreundliches Urteil des BGH
Das vor kurzem gefällte Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) besagt, dass Mieter künftig bis zu 30 Monate Zeit haben, sich über die Zulässigkeit der Miethöhe zu informieren und Verstöße zu rügen. Eine widerrechtlich zu hohe, bereits bezahlte Miete kann rückwirkend eingefordert werden. Mieterschutzorganisationen befürworten dieses Urteil und sehen es als wichtigen Schritt zum Mieterschutz und Mietpreisregulation in Deutschland.
Aufklärung ist wichtig: Die Mietpreisbremse in Kürze
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt, doch viele Mieter wissen noch immer nicht ausreichend über die Regelungen der Mietpreisbremse Bescheid und wie sie davon profitieren können:
Die Mietpreisbremse erklärt:
Geltungsbereich: Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur in ausgewählten Städten und Gemeinden, in denen die Mietpreise besonders stark gestiegen sind. Es ist wichtig, zu überprüfen, ob sie in Ihrer Region in Kraft ist.
Höchstmiete: In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei neuen Mietverträgen nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mieter sollten sich über die geltenden Vergleichsmieten informieren.
Rückforderung zu viel gezahlter Miete: Falls der Vermieter die Mietpreisbremse nicht einhält, können Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend für bis zu 30 Monate zurückfordern.
Ausnahmen: Keine Regel ohne Ausnahme. z. B. bei Neubauten oder umfassenden Modernisierungen gilt die Mietpreisbremse nicht. Mieter sollten ihre Rechte kennen und prüfen, ob sie von Ausnahmen betroffen sind.
Sie bezahlen zu viel? Das ist zu tun:
- Überprüfen, ob die Mietpreisbremse gilt: Als Erstes muss die Gültigkeit der Regelung geprüft werden, denn das ist nicht bundesweit der Fall, sondern nur in bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
- Ermitteln der ortsüblichen Vergleichsmiete: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Richtlinie für die zulässige Miete. Diese kann durch Recherche bei örtlichen Mietervereinen, Online-Portalen oder beim örtlichen Mietspiegel ermittelt werden.
- Vergleichen der vereinbarten Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete: Liegt die vereinbarte Miete mehr als 10 Prozent über der üblichen Vergleichsmiete, könne ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegen.
- Rügen Sie die zu hohe Miete: Mieter müssen die zu hohe Miete innerhalb von 30 Monaten nach Mietvertragsbeginn gegenüber dem Vermieter rügen. Die Rüge sollte schriftlich erfolgen und den Mieter dazu auffordern, die zu viel gezahlte Miete zurückzuerstatten.
- Dokumentieren Sie alles: Halten Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig fest. Dazu gehören der Mietvertrag, alle Schriftwechsel mit dem Vermieter sowie Nachweise über die ortsübliche Vergleichsmiete.
- Beantragen Sie die Rückzahlung: Reagiert der Vermieter auf die Rüge nicht, oder verweigert die Rückzahlung, dann sollte über rechtliche Schritte nachgedacht werden. Zuständig ist das örtliche Amtsgericht.
- Lassen Sie sich beraten: Vor dem Einreichen einer Klage, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und den besten Weg finden, die zu viel gezahlte Miete zurückzufordern.
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs wird allgemein als ein bedeutender Schritt hin zu mehr Mieterschutz und fairer Mietpreisregulation. Machen Sie sich diese Regulation zunutze und überprüfen auch Sie ihre Miete genau.