Fiktive Reparaturkosten – und die Umsatzsteuer für die Teilreperatur

Der Unfallgeschädigte, der lediglich eine Teil-Reparatur seines verunfallten Kfz vor-nimmt und nunmehr von dem Schädiger den Ersatz der fiktiven (vollen) Reparatur-kosten auf Gutachtenbasis geltend macht, kann nicht gleichzeitig die auf die erfolgte – preisgünstigere – Teil-Reparatur entfallende Mehrwertsteuer fordern.

Der Bundesgerichtshof hat für eine Fallkonstellation wie die vorliegende, also, dass der Geschädigte lediglich eine Teil-Reparatur vornimmt und nunmehr von dem Schädiger einerseits den Ersatz der fiktiven Reparaturkosten auf Gutachtenbasis und andererseits die auf die erfolgte – preisgünstigere – Teil-Reparatur entfallende Mehrwertsteuer fordert, offen gelassen, ob dies möglich ist1. In der Literatur2 sowie der Instanzrechtsprechung3 wird diese Frage teilweise bejaht. Andere Teile der Instanzrechtsprechung4 sowie der Literatur5 verneinen diese Frage.

Das Oberlandesgericht Celle schließt sich der letztgenannten Auffassung an. Wie bereits das Landgericht Hildesheim in der Vorinstanz argumentiert hat6, meint auch das OLG Celle, dass die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof bereits in Bezug auf die Fallkonstellation einer Ersatzbeschaffung des verunfallten Fahrzeugs aufgestellt hat7, gleichermaßen für die vorliegend erörterte Fallkonstellation Anwendung finden müssen. Dass sich, wie die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 27.10.2021 argumentiert, aus den Motiven des Gesetzgebers8 Abweichendes ergeben soll, vermag das Oberlandesgericht nach Überprüfung nicht zu erkennen.

 

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 1. Dezember 2021 – 5 U 131/21

  1. BGH, Urteil vom 03.12.2013 – VI ZR 24/13; BGH, Urteil vom 13.09.2016 – VI ZR 654/15[]
  2. vgl. z.B. MünchKomm BGB/Oetker, 8. Aufl., § 249 Rn. 467; Beck OK BGB/Flume, Stand: 1.08.2021, § 249 Rn.201; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wenner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 6.09.2021, § 249 BGB Rn. 142; Geiger/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kapitel 5, Rn. 13[]
  3. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 08.04.2016 – 11U 171/14[]
  4. OLG Koblenz, Beschluss vom 22.10.2019 – 12 U 95/19 5 f.[]
  5. Jahnke in Buhrmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 BGB Rn. 32 und 311[]
  6. LG Hildesheim, Urteil vom 29.06.2021 – 3 O 361/19[]
  7. BGH, Urteil vom 02.10.2018 – VI ZR 40/18 5 ff.; BGH, Urteil vom 13.09.2016 – VI ZR 654/15 10 ff.; vgl. zudem für eine – allerdings ebenfalls nicht unmittelbar einschlägige – Fallkonstellation einer „Reparatur“: BGH, Urteil vom 24.01.2017 – VI ZR 146/16 6 ff.[]
  8. vgl. BT-Drs. 14/7752, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 07.12.2001, S. 23, rechte Spalte 6. Absatz[]