Das Schlagloch auf der Landstraße
Grundsätzlich sind die Kommunen (oder aber auch die Länder und der Bund) verantwortlich für den Zustand ihrer öffentlichen Straßen. Das ist ihre sog. Straßenverkehrssicherungspflicht.
Daraus folgt aber nicht, dass ein durch eine schadhafte Straße verursachter Fahrzeugschaden automatisch zur Haftung der …
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