RechtsBote
Dsc01423

Crowdworker – als Arbeitnehmer?

Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall kontrolliert …

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The District Court Of Hamburg 3418855 1920

Hatespeech auf Facebook

Die Facebook-Geschäftsbedingungen zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs unwirksam.

Dies gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs jedenfalls, weil sich Facebook nicht gleichzeitig dazu verpflichtet,

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