Reparaturarbeiten am Nachbarhaus – und der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch für die Brandschäden
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich,[…]
Weiterlesen…