Die Explosion im Fußballstadion

Das Werfen von Böllern im Fußballstadion können zu einer Bewährungsstrafe und dem Verbot der Teilnahme an Fußballveranstaltungen in sämtlichen Stadien für ein Jahr führen.

So hat das Jugendgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines 19 Jahre alten Auszubildenden entschieden, der am 19.10.2016 in der Allianz Arena in München einen Böller zündete. An diesem Tag fand im Stadion die Fußball Champions League Begegnung zwischen dem FC Bayern München und dem PSV Eindhoven mit 70 000 Besuchern statt. Gegen 20.53 Uhr zündete er im Gäste Fan-Block 344 einen Böller und warf diesen in den unter ihm liegenden Mittelrang. Der gezündete Böller landete dort zunächst auf der Schulter eines geschädigten Fußballfans und anschließend auf dem Boden. Dort explodierte er. Der Fußballfan erlitt durch die Explosion ein Knalltrauma und leidet seitdem an einem beiderseitigen Tinnitus. Durch die Explosion des Böllers wurden weitere Zuschauer verletzt. Zwei Personen erlitten ein Knalltrauma. Ein weiterer Fußball Fan hat infolge eines Knalltraumas einen beidseitigen Tinnitus und eine Hochtonschwerhörigkeit am linken Ohr. Bei einer weiteren Person kam es für einige Stunden zu einem Ohrendröhnen einhergehend mit einem Hörverlust. Eine andere Person erlitt nach einem Knalltrauma eine Hörminderung.

Nach seinen eigenen Angaben hatte er den Böller von einem Landsmann im Stadion vor dem Treppenaufgang zugesteckt bekommen. Er sei in Begleitung seines Stiefvaters gewesen, der ihm die Eintrittskarte bezahlt hatte.

In der Gerichtsverhandlung wurde das Video der Überwachungsanlage im Stadion in Augenschein genommen. Darauf ist deutlich zu erkennen, wie der junge Mann circa acht Minuten nach dem Anpfiff durch einen zielgerichteten Wurf den Böller in den Mittelrang schleuderte, nachdem er sich ein Feuerzeug von einem Umstehenden ausgeliehen hatte und den Böller damit gezündet hatte. Vor Gericht wurde festgestellt, dass auch das große Erschrecken im Mittelrang Block 244 in Augenschein genommen werden.

In seiner Urteilsbegründung hat das Jugendgericht München ausgeführt, dass bei dem Angeklagten Reifeverzögerungen nicht ausgeschlossen werden konnten und daher Jugendstrafrecht anzuwenden sei. Nach Auffassung des Gerichts sind die Gefahren die von einem Böller mit 1,5 Gramm Sprengstoff in einem vollbesetzten Fußballstadion ausgehen, erheblich. Diese Gefahren zeigen sich nicht nur in den oben näher beschriebenen konkret verwirklichten Körperverletzungen, sondern darüber hinaus hat ein derartiger Sprengsatz auch ein weitaus erheblicheres Gefährdungspotenzial. Man denke in diesem Zusammenhang insbesondere daran, wenn der Sprengstoff beispielsweise in eine Kapuze oder einen Kragen gefallen wäre oder sich in dem längeren Haar eines Besuchers verfangen hätte und dort zur Explosion gelangt wäre. Auch kann vor dem Hintergrund sich in jüngster Zeit häufender terroristischer Anschläge eine Massenpanik nicht ausgeschlossen werden, wenn urplötzlich ein sehr lauter Knall mitten in der Zuschauermenge ertönt. Auch die Art des Wurfs von unten und das sich danach anschließende demonstrativ unauffällige Verhalten des jungen Angeklagten zeigen, dass er sich des Unwertgehalts der Tat und seiner Dimension umfassend bewusst war.

Die Tatsache, dass acht Menschen verletzt wurden und zum Teil noch immer Beeinträchtigungen haben, ist bei der Höhe der Jugendstrafe berücksichtigt worden. Darüber hinaus wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, da nach Ansicht des Jugendgerichts, der junge Mann durch die Untersuchungshaft deutlich beeindruckt sei und das Gericht hofft, dass er auch ohne Strafvollzug in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird. Außerdem untersagte das Jugendgericht dem jungen Mann für die Dauer von einem Jahr die Teilnahme an Fußballveranstaltungen in sämtlichen Stadien. Zusätzlich muss er an jeden Geschädigten Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500,00 Euro zahlen.

Amtsgericht München, Urteil vom 15. Dezember 2016 -1022 Ls 466 Js 220800 /16 jug